COMITARI Bestattungen -
Ilona Müller GmbH

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Wer erbt was? So funktioniert die gesetzliche Erbfolge.

Es ist nützlich, sich mit der Erbfolge und ihren Regeln auseinanderzusetzen. Das Deutsche Erbrecht legt eine verbindliche gesetzliche Erbfolge fest, die automatisch einsetzt. Auch wenn ein rechtsgültiges Testament verfasst wurde, das andere Erbnehmer bestimmt, steht den gesetzlichen Erben der Pflichtteil zu.

Die gesetzliche Erbfolge bestimmt die Erben aus den nächsten Verwandten des Verstorbenen, wie Kinder und Ehepartner. Der Pflichtteil muss den Erben in bar ausgezahlt werden.

Die gesetzliche Erbfolge legt folgende Ordnung fest:

Erben erster Ordnung:
Kinder, Enkel, Urenkel

Erben zweiter Ordnung:
Vater, Mutter, Schwester, Bruder, Neffe, Nichte, Großneffe

Erben dritter Ordnung:
Großvater, Großmutter, Onkel, Tante, Cousine

Wenn kein Ehevertrag abgeschlossen wurde, erhält der überlebende Ehepartner die Hälfte des Vermögens. Stiefkinder und Pflegekinder zählen nicht zu den gesetzlichen Erben, nicht eheliche Kinder sind ehelichen Kindern gleichgestellt. Wurde der Verstorbene von einem Angehörigen gepflegt, sieht die Erbrechtsreform von 2010 vor, den Angehörigen höher am Erbe zu beteiligen.